Glossar-Begriff:
Anlagenbuchhaltung
Anlagenbuchhaltung verwaltet und bewertet das Anlagevermögen eines Unternehmens (z. B. Maschinen, Geräte) über dessen Nutzungsdauer.
Die Anlagenbuchhaltung ist Teil eines integrierten Rechnungswesens und liefert Daten für Auswertungen sowie Abschlüsse, basierend auf konsistenten Stammdaten und klaren Verbuchungsprozessen. Datenaustausch mit Vorsystemen wie dem ERP hilft, redundante Pflege zu vermeiden und Informationen in Berichte oder Kennzahlen einzubinden. Sie ist von der laufenden Belegverarbeitung abzugrenzen, auch wenn Daten verknüpft sein können.
Synonym: